Grabsteine
Nach § 823 BGB, sind alle Friedhofsträger verpflichtet, alle Grabsteine auf Standsicherheit zu überprüfen und dies zu dokumentieren.
Diese Prüfungen übernehmen wir für Sie.
Wir haben die dazu benötigten Prüfgeräte, die nicht etwa die Grabsteine „losrütteln“ und wir kennen die genauen Vorschriften, sodass Sie als Friedhofsträger entlastet sind und jederzeit über die erforderlichen Dokumente zur Standsicherheit der Grabsteile verfügen.